| Ausgleichsvereinigung Musik (AV Musik) |
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| Geschrieben von: Eckhart Fischer, tkv Ba.-Wü. | |
| 22.10.08 | |
Initiative des TKV-BW entwickelt sich rasant
Bonn - Auf Anregung des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg trafen sich unter der Federführung des Deutschen Tonkünstlerverbandes (DTKV) Vertreter des Deutschen Musikrates, der Tonkünstlerverbände und der Künstlersozialkasse zu einem Spitzengespräch, um die Gründung der "Ausgleichsvereinigung Musik" (AV Musik) vorzubereiten. Die AV-Musik trifft mit der Künstlersozialkasse eine Vereinbarung, in der die Abgabeverpflichtungen der Mitglieder gegenüber der Künstlersozialkasse geregelt sind. Die Vorteile einer Ausgleichsvereinigung bestehen darin, dass die Mitglieder nicht mehr einzeln geprüft werden können und keine Aufzeichnungspflichten mehr haben, dass sie Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Abgabeverpflichtung haben und durch Pauschalierung ihrer Beiträge Bürokratie abbauen können. Über die aktuelle Entwicklung des Projekts berichten wir jeweils hier. An dem Gespräch in Bonn nahmen teil: (Foto vlnr) Ines Stricker, Mitglied des Beirats der Künstlersozialkasse; Willi Mixa, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Tonkünstlerverbandes; Joachim Zacher, Berater der Künstlersozialkasse und Beauftragter für Ausgleichsvereinigungn; Eckhart Fischer, Geschäftsführer des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg; Elisabeth Herzog, Beraterin des Deutschen Tonkünstlerverbandes; Norbert Pietrangeli, Geschäftsführer der gemeinnützigen Projektgesellschaft mbH des Deutschen Musikrates; Rechtsanwalt Jürgen Werner, Rechtsberater des DTKV; Ludwig Ried, Berater des DTKV des operativen Geschäftsbereichs und Dr. Peter Ortmann, Projektgeschäftsführer und Projektleiter der gemeinnützigen Projektgesellschaft mbH des Deutschen Musikrates e.V.
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