| "Kultur macht stark" - Förderrichtlinien veröffentlicht - |
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| 23.05.12 | |||
BMBF fördert außerschulische Bildungs- und Kulturangebote für benachteiligte Kinder und JugendlicheBerlin/München - Elisabeth Herzog - Gegenstand der Förderung sind außerschulische Bildungsmaßnahmen insbesondere der kulturellen Bildung, die sich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahre richten und im Rahmen von Bündnissen für Bildung, d.h. von lokalen Zusammenschlüssen von wenigstens drei Akteuren, auf der Grundlage von ausgewählten Konzepten erbracht werden. DTKV-Mitglieder können ihre Projektvorschläge bis 20. Juni 2012 bei der Bundesgeschäftsstelle DTKV einreichen. Gefördert werden beispielsweise Ferienfreizeiten und Sommerakademien mit kulturellem Bezug, Musik- und Theaterinszenierungen oder Paten- und Mentorenprogramme, bei denen junge Menschen an Kunst, Musik, Literatur oder die neuen Medien herangeführt werden. Als bildungsbenachteiligt nennt der nationale Bildungsbericht beispielsweise Kinder in der Situation Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile, geringes Familieneinkommen oder bildungsfernes Elternhaus. Als Erstzuwendungsempfänger sind bundesweit tätige Verbände (in diesem Falle der DTKV-Bundesverband) und bundesländerübergreifend tätige Initiativen mit Kompetenzen und Erfahrungen in der außerschulischen Bildung antragsberechtigt. Neben den zwei partizipierenden Partnern müssen die Zielgruppe, der Projektablauf, das Projektziel und ein vorläufiger Kostenplan vorgelegt werden. Die Förderrichtlinien können eingesehen werden unter: http://www.buendnisse-fuer-bildung.de/media/content/Foerderrichtlinie.pdf
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