Durchschlagender Erfolg der Petition des Deutschen Tonkünstlerverbandes
Berlin/München - Franzpeter Messmer - Die geplante Reform des Umsatzsteuerrechts hätte eine gravierende Verschlechterung der Situation von privaten Musikschulen bedeutet; denn private Musikschulen mit Gewinnerzielungsabsicht wären nicht mehr wie bisher von der Umsatzsteuer befreit worden. Aus vielen Gründen, auch da private Musikschulen in Konkurrenz zu kommunalen Musikschulen, die keine Umsatzsteuer zahlen müssen, stehen, hätten sie die Mehrkosten nicht an die Eltern ihrer Schüler weiter geben können. Die Verringerung der an sich schon geringen Einnahmen hätte für manche Musikschule das Aus bedeutet.
Presseerklärung: Der DTKV unterstützt die Lehrbeauftragten durch Eröffnung eines Internetforums
06.03.11
Lehrbeauftragte der Musikhochschulen koordinieren gemeinsames Vorgehen
Frankfurt/München - Beim Treffen der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen am 21./22. Jan. 2011 in Frankfurt/Main hat der Vizepräsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes (DTKV) Dirk Hewig auf die bisherigen Bemühungen des DTKV um eine Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten hingewiesen und den anwesenden Lehrbeauftragtenvertretern auch für die Zukunft seine Unterstützung zugesagt.
Als konkrete Hilfe stellt der DTKV auf seiner webside den Lehrbeauftragten ab sofort unter www.dtkv.org - Menüpunkt Lehrbeauftragte – ein Forum zur Verfügung, auf dem diese Erfahrungen, neue Entwicklungen, Anregungen etc. zeitnah und unkompliziert austauschen können.
Der DTKV hofft, dass dieses Forum von den Lehrbeauftragten umfassend für einen Austausch genutzt wird und dazu beiträgt, kurz- und mittelfristig die Situation der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen und in der Musikausbildung an Universitäten zu verbessern.
Presseerklärung zur geplanten Urheberrechtsnovelle
Leistungsgerechtigkeit für Urheber tut Not
von Dirk Hewig - Berlin – In ihrer „Berliner Rede“ vom
14. Juni 2010 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
hat die Bundesministerin der Justiz, Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
ihre Position zur Weiterentwicklung des Urheberrechts und dessen
Anpassung an die digitale Entwicklung (sogen. Korb 3) dargelegt. Im
Zentrum ihrer Ausführungen standen die Rechte des Urhebers und der
Schutz vor der illegalen Verwertung urheberrechtlich geschützter
Leistungen im Internet. Die Rede ist hier nachlesbar.