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Rentenversicherung: Eine böse Überraschung PDF Drucken E-Mail

Nachzahlen trotz Familienversicherung oder Anstellung

von Ines Stricker - Seit einiger Zeit erhalten viele DTKV-Mitglieder Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mit der Aufforderung, Unterlagen und Belege zur Klärung ihres Versicherungskontos beizusteuern. Manche Mitglieder, die teilweise oder ausschließlich freiberuflich tätig sind, erleben danach eine unangenehme Überraschung: Sie müssen Rentenversicherungsbeiträge nachentrichten.

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Gegen Kooperationsverbot – für Bildungsgutscheine PDF Drucken E-Mail

Die Bundesdelegiertenversammlung fordert einen Ausbau der Musikförderung.

Frankfurt - Franzpeter Messmer - Die 51. Bundesdelegiertenversammlung in Frankfurt am 20.04.13 beschloss ohne Gegenstimmen zwei Anträge zum Ausbau der Musikförderung in Deutschland: Zum einen soll das Kooperationsverbot beseitigt, zum anderen sollen Bildungsgutscheine als zweite Förderschiene weiter entwickelt werden. In einem weiteren Antrag wurde angeregt, die D-A-CH-Tagung auf die Benelux-Länder auszuweiten.

download der beschlossenen Anträge:
Antrag zur Abschaffung des Kooperationsverbots
Antrag zum Bildungsgutschein als zweite Förderschiene

v.l.n.r.: Präsident Dr. Dirk Hewig, Eric Rückgauer, Elisabeth Herzog und Michael Harry Poths, Vorsitzender im
Landesverband Hessen freuen sich über eine harmonische Bundesdelegiertenversammlung 2013.
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Zwischen Scheinselbständigkeit und Ausbeutung PDF Drucken E-Mail

Präsidium des DTKV: Musterverträge für Honorarlehrkräfte an Musikschulen

Frankfurt - Franzpeter Messmer - Ein Schwerpunkt der Präsidiumssitzung am Vorabend der Bundesdelegiertenversammlung waren Musterverträge, die für freiberufliche Musiker als Grundlage bei Vertragsverhandlungen mit Musikschulen und –instituten dienen sollen.

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Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung PDF Drucken E-Mail

Bundesgerichtshof - Mitteilung der Pressestelle Nr. 62/2013

Karlsruhe, den 10. April 2013 - red. - Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Vermieter verpflichtet sein kann, dem Mieter zu erlauben, in der Mietwohnung gewerblich Musikunterricht zu erteilen.

Die Parteien streiten um Räumung einer Mietwohnung, die die Mutter des Beklagten im Jahr 1954 angemietet hatte. Im Jahr 2006 zog auch der Beklagte in diese Wohnung ein, um seine Mutter zu pflegen.

Mit Schreiben vom 4. Februar 2011 zeigte der Beklagte dem Kläger den Tod seiner Mutter an und erklärte den Eintritt in das Mietverhältnis. Mit Anwaltsschreiben vom 2. März 2011 kündigte der Kläger das Mietverhältnis außerordentlich nach § 563 Abs. 4 BGB* und gab zur Begründung an, dass der Beklagte über mehrere Jahre hinweg ohne seine Erlaubnis in der Wohnung Gitarrenunterricht erteilt und die Wohnung damit entgegen dem vertraglichen Nutzungszweck gewerblich genutzt habe. Wegen des durch den Unterricht verursachten Lärms sei es zu den Hausfrieden unzumutbar beeinträchtigenden Streitigkeiten mit Mitmietern gekommen.

Die Vorinstanzen haben der Räumungsklage stattgegeben.

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